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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines  

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Kristina Meyer (nachfolgend "Fotografin") und/oder ihrem Team. Erweiterungen dieses Vertrags sind automatisch mit einbezogen. ​

1.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese AGB auch für zukünftige Aufträge. 

1.3. Ergänzungen oder Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Eine E-Mail ist hierfür ausreichend.

1.4. Die Parteien sind sich einig, dass ausschließlich die AGB der Fotografin gelten. Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. 

2. Begriffsbestimmung und Leistungen der Fotografin  

2.1."Bilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin erstellten Werke, unabhängig von Medium oder Format (z. B. Fotos, Abzüge, digitale Dateien). 

2.2. n der Regel führt die Fotografin das Shooting persönlich durch. Sollte dies einmal nicht möglich sein, kann nach Absprache ein Mitglied ihres Teams einspringen. Die Auswahl erfolgt mit größter Sorgfalt. 

2.3. Der Bildstil der Fotografin ist dem Auftraggeber bekannt. Die Auswahl der Motive und die Bildbearbeitung liegen im Ermessen der Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine bestimmte Anzahl an Bildern wird nicht garantiert, es sei denn, dies wurde vorher schriftlich festgelegt. 

2.4. Die Aufnahmen spiegeln reale Gegebenheiten wider. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt des Shootings alles wie gewünscht vorbereitet ist. Die Nachbearbeitung umfasst eine Grundoptimierung (z. B. Belichtung, Farben, Perspektive). Weitergehende Bearbeitungen sind separat zu vereinbaren. 

2.5. Die Fotografin wählt ein geeignetes Dateiformat für die Bilderübergabe. Falls bestimmte Formate benötigt werden, sollte dies bei Auftragserteilung mitgeteilt werden. Rohdaten werden nicht herausgegeben. 

2.6. Die Bilder werden nach Zahlungseingang über eine Online-Galerie / WeTransfer zur Verfügung gestellt. 

2.7. Mit Übergabe der Bilder geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Auftraggeber über. Eine dauerhafte Speicherung durch die Fotografin ist nicht vorgesehen. 

3. Pflichten des Auftraggebers  

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen (z. B. Wegbeschreibung, Zeitplan) rechtzeitig vorliegen. Er trägt Sorge dafür, dass alles so vorbereitet ist, wie es abgebildet werden soll (z.B. zu ordnungsgemäßer Einbau von zu fotografierenden Einbauteilen, Reinigung, Entfernung von Gegenständen, die nicht auf den Bildern sein sollen). 

3.2. Der Auftraggeber ist für notwendige Genehmigungen (z. B. Drohnennutzung, Fotografieren auf Privatgrundstücken, Fotografieren von Personen, Marken oder anderweitig geschützten Gegenständen) selbst verantwortlich und stellt die Fotografin von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Er sichert der Fotografin zu, dass er auch die für eine zugesicherte Eigenwerbung erforderlichen Genehmigungen für die Fotografin eingeholt hat.  

4. Bildrechte 

4.1. Das Urheberrecht und sämtliche Eigentumsrechte verbleiben bei der Fotografin.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber einfache nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vertraglich festgelegten Zweck. Erweiterte Nutzungsrechte erfordern eine schriftliche Vereinbarung. 

4.3. Die Übertragung der Rechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. 

4.4. Die Bilder dürfen nur in der gelieferten Fassung verwendet werden. Veränderungen, wie Zuschnitte oder die Nutzung von Filtern sind dem Auftraggeber nicht gestattet.

4.5. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Fotografin. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Buch-, Zeitungs- oder Zeitschriftenverlage.  

4.6. Bei Veröffentlichung der Bilder ist die Fotografin wie folgt zu nennen: 

Foto: Kristie Meyer oder © Kristie Meyer

4.7. Bei Nutzung auf Social Media, auf denen auch die Fotografin vertreten ist, ist sie zu verlinken oder zu markieren. 

4.8. Metadaten in den Bilddateien müssen erhalten bleiben. 

4.9. Die Fotografin darf die Bilder für eigene Werbezwecke nutzen (z. B. Website, Social Media, Portfolio, Präsentationen).

5. Vergütung und Zahlungsmodalitäten  

5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Nebenkosten (z. B. Anfahrt, Unterkunft, Spesen, Locationmiete) werden separat berechnet, sofern nicht im Vertrag enthalten. Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Leistungen, die über den bei Vertragsschluss festgelegten Umfang hinausgehen, sind diese rechtzeitig mitzuteilen und zusätzlich zu vergüten. 

5.2. Die Fotografin kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % berechnen. 

5.3. Soweit nicht anders ausgewiesen verstehen sich die Honorare der Fotografin netto zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.   

6. Terminverschiebungen und Ausfallhonorar  

6.1. Kann das Shooting aus nicht zu vertretenden Gründen nicht wie geplant stattfinden, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Bestehende Buchungen der Fotografin sind dabei zu berücksichtigen. 

6.2. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen: 

  • bis 6 Monate vorher: 50 % des Honorars 

  • bis 3 Monate vorher: 60 % des Honorars 

  • bis 1 Monat oder kürzer vorher: 75 % des Honorars 

7. Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang  

7.1. Die Fotografin haftet für sich und ihr Team nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie wesentliche Vertragspflichten. 

7.2. Bei Verlust oder technischen Problemen mit den digitalen Daten haftet die Fotografin maximal in Höhe des vereinbarten Honorars und nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

7.3. Kommt es durch unvorhersehbare Umstände (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) zu Verzögerungen oder Ausfall, sind Schadenersatzforderungen ausgeschlossen. 

8. Schlussbestimmungen 

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Fotografin, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist auch der Gerichtsstand der Sitz der Fotografin. 

8.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform. 

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. 

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